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BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Angaben in einem Wiedereinsetzungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.08.1986 - 11 BZ 85 C. 566
- BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86
Dazu hätte er konkrete Umstände vortragen müssen, die sein Verschulden oder das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO zurechenbare (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84). - BGH, 26.06.1980 - VII ZB 9/80
Schuldhafter Organisationsmangel bei fehlender Dokumentation des Postabgangs …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86
Vielmehr hätte der Kläger Angaben darüber machen müssen, ob bei seinen Prozeßbevollmächtigten allgemein der Postabgang nachweisbar kontrolliert und vermerkt wird, etwa durch Führung eines besonderen Postausgangsbuchs oder durch Vermerk des Abgangs in der Handakte (vgl. BGH VersR 1981, 282; 1980, 871 f.). - BVerwG, 24.02.1981 - 5 B 147.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86
Ist der Kläger nicht in der Lage, Gründe für die Versäumung der Rechtsmittelfrist in dem Bereich auszuschließen, für den er verantwortlich ist, so muß die Wiedereinsetzung versagt werden, da der Kläger die Beweislast für das Vorliegen der Wiedereinsetzungsgründe trägt (Beschluß vom 24. Februar 1981 - BVerwG 5 B 147.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 119). - BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57
Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes
Auszug aus BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86
Darüber hinaus hätte er Umstände vortragen müssen, die den Schluß rechtfertigen, daß auch die gerade hier in Rede stehende Rechtsmittelschrift tatsächlich abgesandt worden ist (BGH NJW 1957, 790). - BVerwG, 02.05.1975 - VI C 73.74
Auszug aus BVerwG, 08.01.1987 - 9 CB 274.86
Dazu hätte er konkrete Umstände vortragen müssen, die sein Verschulden oder das ihm nach § 85 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO zurechenbare (BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) Verschulden seiner Prozeßbevollmächtigten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen (Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 84).